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23.06.2025

Diese Regeln gelten im Schweizer Arbeitsrecht

Alina Murano
Alina MuranoSocial Media & Marketing,
Emilia Rechtsschutz

Ob Lohn, Ferien oder Kündigung – das Schweizer Arbeitsrecht regelt die wichtigsten Punkte im Arbeitsverhältnis. Auch ohne Vertrag gelten klare Regeln.

Wer in der Schweiz arbeitet, ist in der Regel durch das Obligationenrecht (OR) und das Arbeitsgesetz (ArG) geschützt. Diese Gesetze regeln unter anderem:

  • Lohnanspruch: Der vereinbarte Betrag muss vollständig und pünktlich ausbezahlt werden

  • Ferien: Mindestens vier Wochen pro Jahr, bei unter 20-Jährigen fünf Wochen

  • Arbeitszeit: Vorgaben zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen

  • Pflichten: Arbeitnehmende schulden sorgfältige Arbeit; Arbeitgeber tragen Verantwortung für Gesundheitsschutz

Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend nötig. Sobald gearbeitet wird, entsteht ein gültiges Arbeitsverhältnis. Das gilt auch für Teilzeit, temporäre Einsätze oder Aushilfen.

Für öffentlich-rechtliche Angestellte, also etwa bei Gemeinden, Schulen oder im Gesundheitswesen, gelten je nach Kanton und Funktion teils spezielle Regelungen.

Wenn es zum Streit kommt

Lohn bleibt aus, das Arbeitszeugnis fällt negativ aus oder es kommt zu einer Kündigung: Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis kommen häufig vor.

Viele Fälle landen zuerst bei der Schlichtungsbehörde. Reicht das nicht, kann ein ordentliches Gerichtsverfahren folgen. Die Kosten für einen Anwalt und das Gericht können schnell hoch werden besonders, wenn sich die Gegenpartei rechtlich vertreten lässt.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich in solchen Situationen rechtlich beraten und vertreten lassen. Oft sind auch Mediationen oder aussergerichtliche Vergleiche abgedeckt.